Das war das Anwenderforum
Nach zwei Jahren Pandemie bedingter virtueller Durchführung fand unser avestrategy-Anwenderforum wieder als Präsenzveranstaltung in Berlin statt. Das Motto lautete »Ressourcen nachhaltig nutzen«.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen konnten zwischen den inzwischen bekannten zwei Formaten wählen. In den Workshops stand die praktische Arbeit am Laptop zu verschiedenen Themen wie Immobilienbewertung, strategisches Portfoliomanagement und Betriebskosten im Fokus. Hier wurde direkt in avestrategy gearbeitet.
Die Referenten und Referentinnen der Akademien führten durch spannende Themen rund um die ESG-Kriterien in der Wohnungswirtschaft. Getreu unserem Veranstaltungsmotto wurden hier besonders Themen wie das CO2-Monitoring und CO2-Reduktion sowie die technische Ableitung des Klimapfads besprochen.
In den anschließenden Gesprächsrunden konnten Fragen gestellt und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Unsere KulTour führte bei strahlendem Sonnenschein ins Technikmuseum, wobei Interessierte vorab schon eine kleine Berlinführung durch Herrn Grunow und Herrn Jakobsmeyer erhielten. Im Technikmuseum fand dann eine exklusive Führung zu den Highlights des Museums statt.
Im Anschluss an unsere KulTour trafen wir uns in luftiger Höhe zu einem gemeinsamen Abendessen in der SOLAR | Sky-Bar.
Auch der zweite Tag stand im Zeichen der Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für den regen Austausch und freuen uns auf ein Wiedersehen.
Einblicke und Eindrücke finden Sie in unserem Fotoarchiv.
Ihre Ansprechpartnerin bei der BBT ist
Sophie Remmert
+49 30 26006-217
sophie.remmertnoSpam@bbt-gmbh.net
Neue Standards im Risikomanagement
In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Regelungen und Standards zum Risikomanagement an verschiedenen Stellen verschärft, und auch durch die Nachhaltigkeitsreform kommen immer höhere Anforderungen auf die Unternehmen zu.
In dem WEBinar »Neue Standards im Risikomanagement« erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Risikomanagement. Wir geben Ihnen Hinweise zu den verschiedenen Neuerungen und zu den Anforderungen, die an die Ausgestaltung des Risikomanagements durch das StaRUG, durch die Änderungen im IDW PS 340 sowie durch nachhaltigkeitsbezogene Regelungen gestellt werden.
Anmeldelink:
Ihre Ansprechpartnerin bei der BBT ist
Dr. Claudia Wagner
+49 30 26006-214
WEBinar-Reihe Digitalisierung stieß auf großes Interesse
Das Team Organisationsberatung (hier bei der Einladung zu den WEBinaren) stellte sich und seine Beratungsleistungen in einer 3-teiligen WEBinar-Reihe vor.
- Digitale Prozessgestaltung und interaktives Prozessmanagement
- Was tun, wenn´s brennt? – Notfallhandbuch
- Digitalisierungsfahrplan – Ohne Umwege an Ihr Ziel
Die große Resonanz und das positive Feedback im Rahmen der WEBinare und in den bisherigen Gesprächen mit den Teilnehmenden hat uns sehr gefreut. Über weitere Beratungsprojekte rund um das Thema Digitalisierung werden wir zeitnah berichten.
Ihr Ansprechpartner bei der BBT ist
Christian Michaelis
+49 30 26006-205
christian.michaelisnoSpam@bbt-gmbh.net
Neues zur Immobilienbewertung – Auswirkungen auf Werte und Transaktionen
Im Jahr 2021 wurde die ImmowertV überarbeitet und vom Gesetzgeber neu beschlossen. Aber auch die Grundsteuerreform steht an, das Mietspiegelreformgesetz und das Gebäudeenergiegesetz wirken auf die Immobilienwerte. Zusätzliche Themen – von der Corona-Pandemie, dem aktuellen Ukraine-Konflikt, der Zinsentwicklung am Investmentmarkt bis zum Thema Nachhaltigkeit, Klimaschutz und ESG – beeinflussen den Immobilienmarkt. Wir wollen uns in zwei Newsletter-Artikeln diesen Themen nähern.
Grundlage jeder Transaktion ist die Bewertung der Immobilie. Die Novellierung des Wertermittlungsrechts – ImmoWertV 2021 – führt zu einer bundesweit vereinheitlichten gesetzlichen Regelung, die nur noch in zwei Regelungswerken zusammengefasst wird: In der seit 01.01.2022 in Kraft getretenen ImmoWertV werden die Regelungen zur Wertermittlung abgebildet, und in der ergänzenden ImmoWertA sollen dann bis Ende 2022 Hinweise zur Umsetzung der Regelungen der ImmoWertV sowie Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV beschlossen werden.
Zur Beruhigung für Sie: Die inhaltlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Verordnungen und Anwendungsregelungen sind überschaubar.
Die wichtigsten Änderungen im Wertermittlungsrecht
Inhaltliche Änderungen sind nur in sehr begrenztem Umfang vorgesehen. Folgende Ergänzungen und Änderungen sind von Bedeutung:
- Die ImmowertV enthält Regelungen zur Wertermittlung von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen sowie von nicht marktgängigen oder marktfähigen Wertermittlungsobjekten.
- Es wird die Nutzung der »wertrelevanten Geschossflächenzahl (WGFZ)« zugelassen.
- Gesamt- und Restnutzungsdauer werden als Modellgrößen definiert. Für die Gesamtnutzungsdauer werden künftig nicht nur Orientierungswerte, sondern verbindliche und zum Teil geänderte Vorgaben gemacht. Die Berechnung einer verlängerten Restnutzungsdauer wird erleichtert.
- Die Anwendung von den normierten Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) wird nicht zwingend, sondern nur noch als Grundsatz vorgegeben.
- Die Eignung und Herkunft der für die Wertermittlung heranzuziehenden Daten wird durch allgemeine Vorgaben berücksichtigt.
- Im Rahmen der Immobilienbewertung ist auf den Grundsatz der Modellkonformität zu achten.
- Die verbindlichen Vorgaben für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der zur Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden ausgeweitet.
- Die besonderen Grundsätze für die einzelnen Wertermittlungsverfahren werden um wesentliche Aussagen aus den bisherigen Richtlinien ergänzt.
- In einem gesonderten Teil werden Wertermittlungsvorgaben für bestimmte Wertermittlungsobjekte geregelt. Dazu gehören die Bodenwertermittlung, die bislang im Zusammenhang mit dem Vergleichswertverfahren behandelt wurde, und die Bewertung von Rechten und Belastungen.
Fazit: Die neue ImmoWertV steuert das Verfahren der Immobilienbewertung, hat aber keine Relevanz für den eigentlichen Wert und auch kaum Auswirkungen auf den Transaktionsmarkt und den Wert der Immobilie.
Grundsteuerreform
Spürbar größeren Bewertungsaufwand erfordert das Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 auf alle Immobilieneigentümer. Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31.Oktober 2022 werden alle Immobilieneigentümer aufgefordert, eine Erklärung im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform für jedes Grundstück abzugeben. Je nach Bundesland können zudem die zuständigen Finanzverwaltungen zusätzlich Einzelaufforderungen versenden. Die Erklärungen müssen im Zeitraum 01.07. bis 31.10.2022 online per Elster abgegeben werden. Die Erfassung steht auch im Zusammenhang mit der ZENSUS 2022-Erhebung.
Die Grundsteuer, als Objektsteuer, wird auf Basis des Wertes des vorhandenen Grundbesitzes berechnet. Sie ist von den Eigentümern von Grundstücken (Gebäuden), Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft jährlich zu zahlen.
Etwas Zeit für die Berechnung bleibt noch. Auf Basis der von den Finanzämtern festgestellten Werte wird die »neue« Grundsteuer ab 2025 von den Städten und Gemeinden erhoben. Bis dahin ist die Grundsteuer wie bisher auf Grundlage der bisherigen Rechtslage zu zahlen. Wie in Deutschland nicht anders zu erwarten, haben einige Länder von der Möglichkeit abweichender landesgesetzlicher Regelungen Gebrauch gemacht. Der Grundsteuerbetrag soll sich im Durchschnitt nicht erhöhen, wird sich aber auf Gebäudeebene unterschiedlich auswirken. Hinsichtlich Preis und Transaktion bleibt es ohne Wirkung.
Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz)
Der Bundestag hat 2021 das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz) beschlossen. Mietspiegel werden zukünftig für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern Pflicht. Die Einführung ist bis 01.01.2023 für den einfachen bzw. bis 01.01.2024 für den qualifizierten Mietspiegel gesetzlich vorgeschrieben.
Als gesonderter Bestandteil werden u. a. die energetische Ausstattung, Heizungsart und Energieträger des Gebäudes/der Wohnung benannt. Sie können als Zuschlags- oder als Abschlagskriterium im Mietspiegel verarbeitet werden und sich auf den jeweiligen Mietpreis (Vergleichsmiete) der Wohnung bzw. des Gebäudes auswirken.
Die Einführung der Mietspiegel in Städten ab 50.000 Einwohner wird sich insgesamt preisbremsend am Immobilienmarkt auswirken, da die Mietentwicklung und Mietpotenziale durch den Mietspiegel gedeckelt werden können. Gerade in Verbindung mit der Mietpreisbremse. Die Ausweitung des Erfassungszeitraumes der dem Mietspiegel zugrundeliegenden Bestandsmieten führt zusätzlich zu einer Preismilderung.
Fazit:
Grundsätzlich besteht weiterhin eine große Nachfrage nach Investments im Immobiliensegment, allerdings weisen die globalen und nachhaltigen Aspekte auf Risiken und Erschwernisse hin. Die drei hier vorgestellten Gesetze regeln die Bewertung und Erfassung, aber ihre Wirkungen auf die Preise und Märkte bleiben gering. Lediglich das Mietspiegelreformgesetz könnte die Preisgestaltung und damit die Werte beeinflussen.
Für Sie recherchiert hat
Johannes Jakobsmeyer
+49 30 26006-122
johannes.jakobsmeyernoSpam@bbt-gmbh.net
WEBinar Mietpotenzialanalysen – Grundlage für Wirtschaftsplanung und Strategieentwicklung
In diesem WEBinar am 10. Juni geben wir Ihnen einen Einblick von der Daten- und Marktanalyse zur Ermittlung von Marktmieten und Marktleerständen bis hin zur Einbindung in den Wirtschaftsplan.
Schwerpunkte:
- Vorstellung der Grundlagen für die Mietpotenzialanalyse
- Ermittlung der objektkonkreten Mietpotenziale und Leerstandsrisiken
- Ableitung von Handlungsstrategien
Ihr Ansprechpartner bei der BBT ist
Johannes Jakobsmeyer
+49 30 26006-122
johannes.jakobsmeyernoSpam@bbt-gmbh.net