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Alle News auf einen Blick:

 

BBT Branchenstudie Digitalisierung

Die Arbeiten an unserer Branchenstudie Digitalisierung laufen auf Hochtouren. Die dazu gehörende Online-Umfrage ist am 21. Januar erfolgreich gestartet.

Bereits kurz nach der Freischaltung haben zahlreiche Unternehmen unter anderem zu folgenden Fragen Stellung bezogen:

  • Welche Digitalisierungsmaßnahmen wurden bislang umgesetzt oder befinden sich in Vorbereitung?
  • Welche Erfahrungen haben die Unternehmen dabei gesammelt?
  • Wie gut sieht sich die Branche hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit gewappnet?

Die BBT Branchenstudie Digitalisierung soll dazu beitragen, den Kenntnisstand unserer Branche zum aktuellen Status der Digitalisierung, zu den bisherigen Erfahrungen mit der digitalen Transformation sowie den Anforderungen und Erwartungen der Unternehmen weiter zu erhöhen.

Wir freuen uns, wenn sich noch bis zum 06.02.2020 möglichst viele der über 500 angeschriebenen Wohnungs- und Immobilienunternehmen an der Online-Umfrage beteiligen und so die Aussagekraft unserer Branchenstudie noch weiter erhöhen. Allen Teilnehmern stellen wir ausgewählte Ergebnisse der Online-Umfrage detailliert aufbereitet zur Verfügung.

Falls Ihr Unternehmen nicht angeschrieben wurde und Sie ebenfalls an unserer Branchenstudie teilnehmen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an umfrage@bbt-gmbh.net.

Die ersten Ergebnisse unserer Branchenstudie Digitalisierung werden in den folgenden Ausgaben unseres Newsletters veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner bei der BBT ist

Christian Michaelis
+49 30 26006-205
christian.michaelis@bbt-gmbh.net

Foto Christian Michaelis
 

WBG »Humboldt-Universität« eG: Erfolgreicher Abschluss der Prozess- und Organisationsanalyse

Die Wohnungsbaugenossenschaft »Humboldt-Universität« eG betraute die BBT GmbH mit der Durchführung einer Prozess- und Organisationsanalyse. Ziel des Projektes war es, zentrale Geschäftsprozesse der bestandsbetreuenden Abteilungen zu analysieren und Optimierungspotenziale herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang galt es zu prüfen, inwieweit eine Anpassung der Organisationsstruktur erforderlich ist.

In einem ersten Schritt wurden 13 wohnungswirtschaftliche Geschäftsprozesse im Rahmen von Workshops mit den Mitarbeitern der WBG »Humboldt-Universität« eG aufgenommen. Die gelebten und regelmäßig ablaufenden Prozesse wurden mittels Flussdiagrammen modelliert und anschließend anhand ausgewählter Kriterien untersucht. Fokus der Untersuchung lag insbesondere auf Potenzialen, die zu einer Vereinfachung und Standardisierung sowie Verkürzung von Bearbeitungsprozessen führen.

Die BBT erarbeitete ein umfassendes Konzept, das Anpassungen auf Ebene der Geschäftsprozesse, einzelner bestandsbetreuender Stellen sowie der Organisationsstruktur beinhaltet. Eine wesentliche Veränderung in der Organisationsstruktur ist die Schaffung eines zentralen Fachbereichs Bestandsmanagement, in dem alle bestandsbetreuenden Aufgaben und Themen gebündelt sind. Herzstück dieses Bereichs sind die Bestandskundenbetreuer, die zukünftig für ein bestimmtes Wohngebiet verantwortlich sind und hierbei die kaufmännische und technische Verwaltung der Bestände sowie die Betreuung der Mieter übernehmen. Zudem hat die BBT gemeinsam mit der WBG »Humboldt-Universität« eG alle relevanten Stellenbeschreibungen aus dem Bestandsmanagement aktualisiert.

Wir bedanken uns für die gute und zielführende Zusammenarbeit.

Ihre Ansprechpartner bei der BBT sind:

Dr. Claudia Wagner
+49 30 26006-214
claudia.wagner@bbt-gmbh.net

Christian Michaelis
+49 30 26006-205
christian.michaelis@bbt-gmbh.net

Dr. Claudia Wagner
 

Lieferung der Daten zum 14. Stadtumbau-Monitoringbericht für das Land Brandenburg

Die BBT GmbH unterstützt das LBV seit 14 Jahren bei der Erstellung des Monitoringberichts zum Stadtumbau im Land Brandenburg. In Zusammenarbeit mit dem BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.) werten wir jährlich die Wohnungsbestandsdaten sowie alle zwei Jahre die wohnungswirtschaftlichen Daten für die Stadtumbaustädte aus. Der LBV erstellt auf dieser Basis den 14. Monitoringbericht 2019 (Berichtsjahr 2018), der voraussichtlich im Frühjahr 2020 veröffentlicht wird.

Im Jahr 2005 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg das jährliche Monitoring zum Stadtumbau eingeführt. Erstellt wird es seit 2005 vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Das Monitoring dient der Evaluierung der Wirkungsweise des Stadtumbauprogramms.

Ziel des Programms zum Stadtumbau

Das Stadtumbauprogramm dient der Stärkung der Innenstädte und erhaltenswerten Stadtquartiere. Durch gezielte Aufwertungsmaßnahmen (Modernisierung, Instandsetzung) sowie die Stabilisierung der städtischen Wohnungsmärkte durch den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude sollen Stadtstrukturen gesichert und entwickelt werden.

Das Programm bietet den teilnehmenden Städten die Chance, die Stadt als solche zu stärken und nachhaltig zu erneuern. Hintergrund sind die bestehenden demografischen und strukturellen Veränderungen in unserer Gesellschaft bzw. deren regionale Auswirkungen.

Umfangreiche Datenanalyse

Für die Analyse der Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung werden unterschiedliche statistische Daten für Städte und Gemeinden sowie der Wohnungswirtschaft ausgewertet. So lässt sich anhand der jährlichen Statistik des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) beurteilen, wie sich die Wohnungsbestände innerhalb der organisierten Wohnungswirtschaft in den Stadtumbaustädten entwickeln und sich der Wohnungsbestand durch Rückbau/Abriss, aber auch durch Sanierung und Neubau/Zukauf/Verkauf verändert hat. Alle zwei Jahre werden zusätzlich die Wohnungswirtschaftlichen Daten erhoben und auf Stadtebene zusammengefasst.

Als Tochterunternehmen des BBU übernehmen wir seit Einführung des Stadtumbaumonitorings in Brandenburg jährlich die Aufbereitung der wohnungswirtschaftlichen Daten und der Wohnungsbestandsdaten der Wohnungsunternehmen. Die Daten für das Berichtsjahr 2018 wurden dem LBV zur Verfügung gestellt, sie bilden eine wichtige Grundlage für den Monitoringbericht 2019.

Homepage des LBV: http://www.lbv.brandenburg.de

Monitoringberichte zum Stadtumbau im Land Brandenburg sowie weitere Informationen und Ergebnisse zum Thema Stadtumbau finden Sie hier: https://lbv.brandenburg.de/766.htm

Ihr Ansprechpartner bei der BBT ist

Johannes Jakobsmeyer
+49 30 26006-122
johannes.jakobsmeyer@bbt-gmbh.net

Foto Johannes Jakobsmeyer
 
Maren Kern, Vorstand BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Weiterdenken statt Enteignen – Drei Fragen an Maren Kern, Vorstand BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Frau Kern, was ist »dran« an den Berichten, der Berliner Mietwohnungsmarkt sei außer Rand und Band?

Keine Frage: der Berliner Mietwohnungsmarkt ist angespannt, das macht den Menschen Angst. Wird meine Wohnung verkauft? Bekomme ich eine Eigenbedarfskündigung oder wird dann teuer modernisiert? Bei den BBU-Mitgliedsunternehmen mit ihren rund 700.000 Wohnungen in Berlin brauchen sie sich aber keine Sorgen zu machen. Sie beweisen soziale Verantwortung – mit Durchschnittsmieten von 5,98 Euro und Neuvermietungsmieten von 7,49 Euro pro Quadratmeter, mit Sozialmanagement oder ihren sehr nachhaltigen Modernisierungsstrategien, bei denen sie natürlich auch auf Härtefälle achten. Deshalb sagen wir ja auch: »Wir sind die Guten«. Und deshalb ist es ja auch so wichtig, dass unsere Mitgliedsunternehmen mehr bauen können. Das heißt nicht, dass es unter den Berliner Vermietern nicht auch »schwarze Schafe« gibt. Aber das ist nur eine sehr kleine Minderheit. Wenig hilfreich ist übrigens auch die in Berlin recht weit verbreitete Haltung »Neubau ja – aber nicht bei mir!«, weil damit Neubau vielfach sehr erschwert wird.

Was sind die größten Herausforderungen am Berliner Wohnungsmarkt? 

Ganz klar: dass endlich mehr gebaut wird. Und zwar bezahlbare Mietwohnungen. Damit sind aber weitere Herausforderungen verbunden: Ausreichend bezahlbares Bauland, Bau- und Handwerkskapazitäten, eine starke Verwaltung, und ein positives Neubauklima. Der Senat müsste Neubau dazu zur obersten Priorität machen. Berlin hat in den 90ern mit dem Bauboom in unserer Stadt ja schon einmal gezeigt, dass Neubau der beste Weg zu stabilen und bezahlbaren Mieten ist. 

Wäre die jetzt in Berlin diskutierte Enteignung großer Wohnungsunternehmen ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarkts?

Nein. Gegen die Anspannung und ihre Begleiterscheinung, steigende Mieten, hilft nur mehr Neubau. Durch eine Enteignung würde aber nicht eine Wohnung zusätzlich entstehen, und schon die Diskussion darüber bindet Ressourcen, die viel besser in eine konstruktive Wohnungspolitik gelenkt werden sollten. Darüber hinaus gibt es noch weitere wichtige Gegenargumente: Ein in unserem Auftrag von einem renommierten Berliner Verfassungsjuristen erstelltes Rechtsgutachten zeigt, dass das Enteignungsvorhaben weder mit dem Grundgesetz noch mit der Berliner Landesverfassung kompatibel wäre. Die vom Senat auf bis zu 36 Milliarden Euro geschätzten Entschädigungskosten wären für das Land unbezahlbar, und würden Investitionen z.B. in Nahverkehr oder neue Kitas auf Jahre hinaus unmöglich machen. Und nicht zuletzt führt die Enteignungsdiskussion zu immer mehr Polarisierung in einer ohnehin schon überhitzten Debatte.

Der 1897 gegründete BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. vertritt landeseigene, kommunale, genossenschaftliche, private und kirchliche Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Mit rund 700.000 Wohnungen stehen seine Mitgliedsunternehmen für gut 42 Prozent des Berliner Mietwohnungsbestandes. Mit durchschnittlichen Bestandsmieten von 5,98 Euro und Wiedervermietungsmieten von 7,45 Euro pro Quadratmeter sorgen sie für bezahlbares und gutes Wohnen für schätzungsweise 1,8 Millionen Berlinerinnen und Berliner. 

Mehr Infos zur Enteignungsdiskussion unter www.weiterdenken-statt-enteignen.de 

 
Gehaltsabrechnung

Das externe Personalbüro entlastet Unternehmen

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein arbeits- und oft auch kostenintensiver Bereich. Als externes Personalbüro entlasten wir Unternehmen kostengünstig von der Lohn- und Gehaltsabrechnung und gewährleisten dabei höchste Qualität, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit. Wir übernehmen auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen entsprechend den Anforderungen des öffentlichen Dienstes.

Ihr Ansprechpartner ist Thomas Abel.

Wir bieten die Übernahme der Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu günstigen Konditionen mit einer Festpreis-Garantie für ein Jahr. Damit können Sie monatlich Kosten bei der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung sparen. Beim Umgang mit den uns anvertrauten Informationen, personalbezogenen Angaben und Aufgaben garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit und Diskretion. Für die Abrechnungen nutzen wir das Programm DATEV.
Die Ersteinrichtung der Buchhaltung ist bei uns kostenfrei. Der Preis pro Mitarbeiter-Lohn-/Gehaltsabrechnung je Monat richtet sich nach der Anzahl der beauftragten Abrechnungen und umfasst alle im folgenden genannten Leistungen.

Unsere Leistungen:

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Erledigung aller damit zusammenhängenden Aufgaben
  • Jahresabschlussarbeiten (interner Lohnsteuerjahresausgleich, Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresentgeltmeldungen an die Krankenkassen u.ä.)
  • Personalstatistiken (z. B. Hilfslisten für die Berufsgenossenschaft, Kostenstellenlisten u.ä.)
  • Erstellung der Lohnkonten je Arbeitnehmer gemäß der Lohnsteuerrichtlinien
  • Erstellung von Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweisen und Zahlungsträgern
  • Erstellung einer monatlichen Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung
  • Übernahme des Bescheinigungswesens
  • Beratung in Lohn- und Gehaltsfragen
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlungen an externe Institutionen, z. B. Finanzämter, Banken und Krankenkassen

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch weitere Leistungen in diesem Bereich. 

Unsere Preise: 

Pro Mitarbeiter-Lohn-/Gehaltsabrechnung je Monat einschließlich aller o. g. Leistungen berechnen wir folgende Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer:

  • Bei einer Anzahl von insgesamt bis zu zehn Lohn- und Gehaltsabrechnungen 8,18 €.

  • Bei einer Anzahl von insgesamt 11 bis 30 Lohn- und Gehaltsabrechnungen 7,67 €.

  • Bei einer Anzahl von insgesamt mehr als 30 Lohn- und Gehaltsabrechnungen 7,16 €.